Mitgliedschaft

Art. 3 Arten

Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.

Art. 4 Ordentliche Mitglieder

Mitglieder des Vereins können natürliche Personen sein, welche gewillt sind die Ziele und Tätigkeiten des Vereins zu unterstützen und zu fördern.
Die Aufnahme von Neumitgliedern kann jederzeit erfolgen. Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten.
Der Vorstand kann während des laufenden Vereinsjahrs selber über die Aufnahme bestimmen.
Wer als Mitglied aus dem Verein austreten will, erklärt seinen Austritt schriftlich dem Vorstand.
Der Austritt kann jederzeit erfolgen, sofern das austretende Mitglied seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nachgekommen ist.

Art. 5 Ehrenmitglieder

Mitglieder, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können durch die Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie die ordentlichen Mitglieder.
Sie sind vom Mitgliederbeitrag befreit.